Eine Kolumne von Dipl.-Bw. (BA) Maja Güsmer, Steuerberaterin und Florian Schmidt, Steuerberater.
Die Überbrückungshilfe III sollte laut der Pressemitteilung des BMWi vom 09.06.2021 erneut erweitert und als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September verlängert werden. Nun geht aus den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III hervor, dass ab sofort Erst- und Änderungsanträge sogar bis zum 31. Oktober 2021 möglich sind.
Hinweis: Abschlagszahlungen können allerdings nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III erhalten, die bis zum 30. Juni 2021 eingehen.
U.a. gehen folgende weitere geplante Änderungen aus der Pressemitteilung des BMWi hervor:
- Erhöhung der Obergrenze für insgesamt erhaltene Hilfen
Der bisher beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag, der bei Kumulierung der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und der De-Minimis-Verordnung bei 12 Mio. Euro liegt, soll auf 52 Mio. Euro erhöht werden. Die hinzugekommenen 40 Mio. Euro kommen aus dem von der Europäischen Kommission kürzlich genehmigten Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich.
Hinweis: Zuschüsse im Rahmen dieses Schadensausgleichs sollen jedoch nur möglich sein, wenn die Unternehmen von Schließungsanordnungen von Bund und Ländern betroffen waren/sind.
Der maximale Förderungsbetrag pro Monat soll bei der Überbrückungshilfe III / III Plus bei insgesamt 10 Mio. Euro pro Monat liegen.
- Verlängerung und Erweiterung der Neustarthilfe für Soloselbstständige
Auch die Neustarthilfe, die einen Zuschuss unabhängig von Fixkosten ermöglicht, soll bis Ende September bzw. ebenfalls laut den aktuellen FAQ bis Ende Oktober 2021 verlängert werden.
Zusätzlich zu der Verlängerung sollen auch die monatlichen Zuschüsse in der Neustarthilfe Plus von Juli bis September 2021 auf 1.500 Euro pro Monat erhöht werden (Zeitraum Januar bis Juni 2021: 1.250 Euro pro Monat). Für den gesamten Förderzeitraum ist somit eine Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich.
- Restart-Prämie
Unternehmen, die im Zuge von Wiedereröffnungen Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung anderweitig erhöhen, sollen wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten angeboten werden. Sie sollen dann auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60% erhalten. Im Fördermonat August wird der Zuschuss dann auf 40% und im September auf 20% runtergestuft.
- Künftig sollen Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 € pro Monat erstattet werden, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von drohend zahlungsunfähigen Unternehmen aufgebracht werden.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III sollen zeitnah überarbeitet und auf der Website angepasst werden. Aktuell ist lediglich der Hinweis bezüglich der Verlängerung der Fristen in den FAQ zu finden.