Von Dr. Sebastian von Allwörden, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner bei von Allwörden Rechtsanwälte.
Start-up-Unternehmer stehen nicht nur am Anfang ihres Vorhabens, sondern während der gesamten Aufbauphase immer wieder vor der Frage, wie das gegründete Unternehmen und das weitere Wachstum finanziert werden können. Neben der Art der Finanzierung kann die Start-up-Finanzierung in verschiedene Phasen unterteilt werden – je nach Gründungs- und Wachstumsstadium, in dem das Unternehmen sich gerade befindet.
Eine grundsätzliche Frage mit weitreichenden Folgen für die zukünftige Struktur des eigenen Unternehmens ist, ob das Wachstum durch Fremdkapital oder durch Eigenkapital finanziert werden soll. Ein gewöhnlicher Bankkredit ist jedoch im Start-up-Bereich wegen der hohen Risiken oftmals nur schwer oder gar nicht zu bekommen, sodass eine Finanzierung über Fremdkapital häufig ausscheidet.
Neben klassischen Eigenkapitalmodellen wie der direkten Beteiligung von Kapitalgebern am Unternehmen als Gesellschafter (beispielsweise durch eine Kapitalerhöhung in einer GmbH, durch die neue Gesellschafter hinzutreten) existieren auch zahlreiche Mischvarianten, die sogenannten
„Mezzanine“-Finanzierungen. Dazu kann auch das Wandeldarlehen (englisch: „convertible“) gezählt werden. Der darlehensweise überlassene Betrag kann bei Wandeldarlehen, anstatt zurückgezahlt zu werden, unter bestimmten Voraussetzungen (Zeitablauf oder geknüpft an bestimmte wirtschaftliche Ereignisse) in Unternehmensanteile „gewandelt“ werden. Der Darlehensgeber erhält sein Geld also nicht zurück, ist dann aber als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt.
Nach der sogenannten „Seed-Phase“, in der es lediglich ein unternehmerisches Grundkonzept und eventuell geistige Schutzrechte wie Patente gibt, schließen sich die „early stage“ (Frühphase) und letztlich die „growths stage“ (Wachstumsphase) an. In der Seed-Phase sind potenzielle Investoren vor allem Business Angels, also Unternehmen oder Privatpersonen, die zu einer verhältnismäßig geringen Unternehmensbewertung die erste Anschubfinanzierung leisten. Die investierten Beträge unterscheiden sich je nach Geschäftsmodell und Branche stark, liegen pro Investor jedoch meist im fünfstelligen bis mittleren sechsstelligen Bereich.
In der Frühphase (early stage) treten dann vermehrt professionelle Risikokapitalgeber (vor allem Venture Capital Fonds) auf den Plan, die das weitere Wachstum des Unternehmens begleiten, bis es schließlich zum „Exit“ kommt, also der Veräußerung des Unternehmens an einen strategischen Investor (Trade Sale) oder an einen weiteren Finanzinvestor (zum Beispiel ein anderer VC-Fonds). Denkbar sind natürlich auch Szenarien wie das „Herauskaufen“ der bisherigen Investoren durch die Gründer oder auch ein Börsengang (IPO).
Die verschiedenen Finanzierungsmodelle gehen praktisch immer mit einer umfassenden rechtlichen Dokumentation einher, die weitreichende Bedeutung für die Gründer und das Unternehmen hat. Auch wegen des häufig bestehenden Ungleichgewichts der rechtlichen Kompetenz bei erfahrenen Business-Angels oder VC-Fonds einerseits und den Gründern andererseits, ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung hier geradezu zwingend. Eine Bezahlung der dafür entstehenden Kosten aus dem Kapital der Investoren ist zulässig.
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