Von SINA SCHLOSSER, Prokuristin der SPEDITIONSASSEKURANZ Versicherungsmakler GmbH.
Die Vorfreude auf den Sommerurlaub steigt. Aber haben Sie tatsächlich an alles gedacht? Nach dem verrückten Jahr 2020 und dem ewig langen Lockdown bis weit in das Jahr 2021 hinein, sind wir wohl alle mehr als reif für die Insel. Oder zumindest reif für ein paar Tage Auszeit. Mittlerweile kann man fast überall wieder hinreisen. Entweder mit oder ohne Test. Auch das Ausland wartet dringend auf die deutschen Touristen und lockt mit ausgeklügelten Hygienekonzepten und niedrigen Preisen. Aber was passiert, wenn ich gebucht habe und doch nicht verreisen kann? Oder nicht verreisen darf? Wer übernimmt dann die Kosten?
Thema Corona
Wenn ein Einreiseverbot von einem Land oder einer Region ausgesprochen wird, dann bekommt der verhinderte Reisende in der Regel den vollen Preis erstattet. Besonders einfach funktioniert dies bei Pauschalreisen über einen Anbieter, da dieser sich meist um alles kümmert. Was aber, wenn Flug und Hotel separat gebucht wurden? Dann ist Eigeninitiative gefragt, um sich die Kosten erstatten zu lassen. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn die Reise grundsätzlich erlaubt ist, der Reisende jedoch plötzlich Mut vor der eigenen Courage hat und doch lieber zu Hause bleiben möchte. Ein Grund wäre Sorge um die Sicherheit vor Ort, ein zu hoher Inzidenzwert oder eine Reisewarnung der Deutschen Bundesregierung für das Reiseland. In diesem Fall steht dem Stornierer keine Erstattung zu, da er ja verreisen könnte und dürfte.
Glück hat dann derjenige, der eine flexible Reise gebucht hat und zum Beispiel das Reisedatum nach hinten verschieben kann oder sogar eine Option zur kostenlosen Stornierung vereinbart hat. Ein Tipp: Viele Hotels und Reisegesellschaften bieten aktuell kostenfreie Stornierungen bis teilweise
24 Stunden vor Reisebeginn an.
Viele Versicherer bieten mittlerweile auch einen „Coronaschutz“ an. Dann werden auch die Kosten übernommen, wenn die Reise aufgrund von Coronaregeln nicht angetreten werden kann. Auch hier lohnt sich das genaue Hinschauen: Das Kleingedruckte sollte vor Abschluss sehr genau gelesen werden, da die Konditionen sehr eng definiert sind und es hier zu bösen Überraschungen kommen kann.
Thema Krankheit
Bei Krankheit während der Reise würde eine Reiseabbruchversicherung greifen. Diese erstattet die anteiligen Hotelkosten sowie die Rückreisekosten. Versicherte Gründe für den Abbruch einer Reise sind zum Beispiel eine Krankheit, ein Unfall, der Tod eines nahen Familienmitgliedes oder auch ein größerer Schaden am (Wohn-)Eigentum. Bekannte Vorerkrankungen sind logischerweise nicht versichert.
Wenn Sie die Reise gar nicht erst antreten können, dann würden die Reisekosten durch eine Reiserücktrittsversicherung übernommen werden. Achtung: Viele Tarife beinhalten nicht unerhebliche Selbstbeteiligungen von bis zu 30 Prozent der Reisekosten! Erstattet werden die Reisekosten, wenn die Reise aufgrund Krankheit, Todesfall, Verlust des Arbeitsplatzes oder Schwangerschaft nicht angetreten werden kann.
Die Reisekrankenversicherung ist das wohl bekannteste Produkt am Markt. Aber aufgepasst, denn sie übernimmt nur die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, den Aufenthalt im Krankenhaus, den Rücktransport nach Hause und Co. Es werden keine Reisekosten ersetzt. Ein Tipp: Bei vielen großen Kreditkartenanbietern sind die Kranken- und/oder Reiseabbruchversicherung Bestandteil der Zusatzleistungen, wenn die Reise mit dieser Karte bezahlt worden ist. Sollten Sie separat eine Versicherung für Ihre Reise abschließen wollen, dann lohnt sich oft eine Jahres-Versicherung und/oder ein Familientarif. Mit beiden kann viel Geld gespart werden.
Ein letzter Insider-Tipp: Der Abschluss einer Versicherung über einen separaten Anbieter, eine klassische Versicherungsgesellschaft, ist zudem fast immer günstiger als die Angebote im Reisebüro oder beim Online-Reiseanbieter – denn die wollen ja schließlich auch daran verdienen und kaufen die Deckung bei der Versicherung für ihre Kunden ein.
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