Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) sagt, was erlaubt ist.
Eines muss man ihm lassen: Der Mann hat Humor und weiß genau, wann welche Fragen akut sind: Günter Erdmann, Senior-Partner in der Harburger Sozietät SCHLARMANNvonGEYSO, gibt im letzten Info-Brief des Jahres Antwort auf diese Frage: Darf der Weihnachtsbaum auf dem Autodach oder herausragend aus dem Kofferraum transportiert werden?
„Nur so viel: Nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter! Und nicht nach vorne hinausragend – außer bei einer Ladungshöhe von mehr als 2,5 Metern, aber dann nicht mehr als 50 Zentimeter nach vorne. Aus dem Kofferraum herausragend nicht mehr als drei Meter (immerhin), aber bei Entfernungen von mehr als 100 Kilometern (zur Schwiegermama?) lediglich 1,5 Meter. Und die Kennzeichnung mit einer hellroten, nicht unter 30 mal 30 Zentimeter großen Fahne (mit Querstange auseinandergehalten) nicht vergessen!“
Business & People wollte dieses hilfreiche Lehrstück deutscher Regelungskunst inklusiver rechtlicher Klarstellung den Besuchern dieser Homepage nicht vorenthalten und wünscht noch eine weiterhin besinnliche, gleichwohl logistisch unverfängliche Vorweihnachtszeit . . .