E&V bewertet den Gesetzesentwurf zur Senkung der Erwerbsnebenkosten positiv.
Der Bundestag berät am Donnerstag, den 14. Mai 2020 abschließend über den Gesetzesentwurf zur deutschlandweit einheitlichen Teilung der Maklercourtage beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, bewertet das neue Gesetz positiv: „Die Gesetzesreform stärkt die Rolle des Immobilienberaters als neutraler und fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.
DieTeilungderMaklercourtage spiegelt diese wechselseitige Verpflichtung wider und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer.” Als Deutschlands größter bankenunabhängiger Immobilienmakler hat sich Engel&Völkers mit in der Verantwortung gesehen und die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an konstruktiv begleitet. „Ich bin froh, dass es den Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss gelungen ist, bei der Frage der Nachweispflicht des Maklers über den Eingang des Provisionsteils des Verkäufers, eine praktikable Lösung zu finden“, so Kai Enders. Immobilienberater als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer Die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung. Beim Immobilienkauf in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Regionen von Niedersachsen zahlt bislang allein der Käufer die Courtage.
In den anderen Bundesländern werden die Maklerkosten bereits zwischen beiden Parteien geteilt. „Der Kompromissvorschlag zur hälftigen Kostenteilung ist die fairste Lösung für Käufer und Verkäufer. Schließlich agieren Immobilienberater im Interesse beider Parteien”, erklärt Kai Enders. Für den Verkäufer erstellt der Makler eine marktspezifische Bewertung der Immobilie und übernimmt deren Vermarktungsprozess. Für den Käufer fertigt er umfangreiche Bedarfsanalysen an und agiert als kompetenter Berater, um diesen vor möglichen Fehlinvestitionen zu bewahren.