Abzocke-Tricks von Betreibern unbekannter Firmenverzeichnisse.
Die zweifelhaften Angebote oder Zahlungsaufforderungen kommen per Post oder Fax. Gerade jetzt, in der bevorstehenden Urlaubszeit, werden die Unternehmer aufgefordert, eine Rechnung für einen Handelsregistereintrag oder eine Eintragung in ein Branchenverzeichnis zu überweisen oder zu unterschreiben. Doch was auf den ersten Blick wie ein Schreiben von staatlicher Stelle daher kommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als fieser Trick: Wenn Unternehmer darauf hereinfallen, zahlen sie nicht selten viel Geld für Einträge in vollkommen unbekannte Verzeichnisse, warnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg. Bei IHK-Jurist Herbert Blank mehren sich dann die Anrufe verunsicherter Unternehmen, die dubiose Schreiben erhalten haben. Er sagt:
„Rechnungen für den Eintrag ins Handelsregister werden ausschließlich von den zuständigen Amtsgerichten übermittelt.“
Doch das wissen auch die dubiosen Anbieter und geben ihren Schreiben einen offiziellen Anstrich: Sie verwenden schon in der Überschrift das Wort „Handelsregisterbekanntmachungen“ oder drucken den Bundesadler auf. Besonders dreist wird es, wenn die Anschrift des zuständigen Amtsgerichts mit falscher Hausnummer als Absenderadresse angegeben wird, verbunden mit der Drohung, dass bei Nichtzahlung die „Streichung aus dem Firmenregister“ erfolgt.
„In der Hektik des Alltags ist das Risiko groß, dass dubiose Rechnungen sofort und ungeprüft bezahlt werden“,
sagt Blank. Die IHK rät Unternehmen daher, besonders aufmerksam zu sein und die Mitarbeiter sowie deren Urlaubsvertretungen über die Praktiken unseriöser Anbieter zu informieren. Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer wissen oft nicht, dass sie kein gesetzliches Widerrufsrecht haben und es daher meist sehr schwer möglich ist, sich von einmal abgeschlossenen Verträgen wieder zu lösen.
Bei Fragen zum Thema hilft IHK-Experte Herbert Blank weiter: Tel. 04131 742-172, blank@lueneburg.ihk.de.