Hauptsache sicher!

Foto: B&PSina Schlosser ist im Bereich Versicherungen tätig und seit vielen Jahren Prokuristin und Gesellschafterin der SPEDITIONS-ASSEKURANZ Versicherungsmakler GmbH. Foto: B&P

Eine Kolumne von Sina Schlosser, Prokuristin der Speditions- Assekuranz Versicherungsmakler GmbH.

So gemütlich ist’s im Homeoffice

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung mehr oder minder freiwillig und dann auch noch von eben auf jetzt ins Homeoffice verbannt worden. Die einen freut es, die anderen hassen es. Man muss sich selber organisieren und strukturieren. Wie verlockend doch der Gedanke an einen gemütlichen Vormittag auf der Couch scheint. Problem nur: Auch zu Hause ist man ja bei der Arbeit! Also Jogginganzug aufgebügelt und ab an den Esstisch. Manch einer darf den Luxus eines separaten Arbeitszimmers genießen, aber das ist wohl eher die Minderheit. Der Rest sitzt zwischen Home­schooling, dem ebenso in das Homeoffice verbannten Partner und dem Haustier im täglichen Wahnsinn fest. Ach, was war das schön, als man sich über die nervigen Kollegen beschweren konnte. 

Was aber nun, wenn man in der trauten Gemütlichkeit der eigenen vier Wände sensible und vertrauliche Firmendaten verwaltet? Oder einen teuren Laptop vom Arbeitgeber bereitgestellt bekommt? Oder auf dem Weg in die Küche stürzt und sich das Bein bricht? Über diese Themen hat sich vorher kaum einer Gedanken gemacht. Die meisten Arbeitgeber haben Hard- und Software für ihre Mitarbeiter bereitgestellt. Ein schicker Laptop, ein Scanner und ein Drucker gehören meist zur Standardausstattung. Was aber nun, wenn die Tochter oder auch man selber den Saft darüber kippt? Oder der Computer gar geklaut würde? 

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Hier kommt es ganz besonders auf das „Was“ und „Wie“ an. Handelt es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz? Ersteres muss der Arbeitnehmer sich nicht zurechnen lassen, wenn er zum Beispiel selber versehentlich den Kaffee auf den Laptop geschüttet hat. Kippt jedoch die Tochter die Tasse auf den Laptop, da sie um den zum Arbeitsplatz umfunktionierten Esstisch herumtanzt, dann ist das schon mehr als fahrlässig und Sie würden vermutlich den Laptop ersetzen müssen. Es kommt hier aber auch immer darauf an, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Wenn nichts vereinbart wurde, dann gilt BGB und Sie haften zum Glück nur eingeschränkt und nicht unbegrenzt wie sonst üblich.

Das Gleiche gilt für vertrauliche Firmendaten. Wenn der Laptop geöffnet und ohne Passwort geschützt im Wohnzimmer steht, im schlimmsten Fall sogar in einer WG, und Dritte Zugriff darauf haben, dann haften Sie zu 99 Prozent für etwaige Schäden. Hier gilt die Regel: Es darf niemand, also wirklich niemand und auch nicht der Ehepartner, Zugriff und/oder Einblick in die Daten haben. 

Bloß nicht mal eben in den Keller . . .

Bei Unfällen während der Arbeitszeit am lokalen Arbeitsplatz (zum Beispiel Büro oder Werkstatt) und auf dem direkten Weg dorthin und zurück nach Hause ist der Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft versichert. Im Homeoffice sieht das anders aus – die Frage nach der Arbeitszeit, dem Arbeitsweg und Arbeitsplatz gestaltet sich etwas komplizierter. War der Gang zum Kühlschrank oder in das Badezimmer wirklich ein Arbeitsweg? Was, wenn man noch einen Abstecher in den Keller macht, um ein Verlängerungskabel für den Laptop zu holen? Auf der Website der VBG heißt es: „Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten versichert, die mit der Handlungstendenz ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen beziehungsweise die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen.“ 

So weit klar, aber die Übergänge sind fließend, und genau hier liegt das Problem. Geht man in den Keller, um Osterdekoration zu holen, wäre man nicht versichert. Holt man sich jedoch eine Flasche Wasser aus dem Keller, wäre man versichert. Es ist also 
äußerste Vorsicht geboten, und es muss im Einzelfall geprüft werden, wie und wann der Unfall passiert ist.

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