Fälschliche Soforthilfeanträge im Netz.
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Niedersächsische Wirtschaft (ZAC) beim Landeskriminalamt Niedersachsen warnt Unternehmen davor, dass derzeit vermehrt versucht wird, mittels angeblicher Soforthilfeanträge im Zusammenhang mit COVID-19 an Daten von Unternehmen zu kommen. Erste Fälle sind in Baden-Württemberg aufgetreten.
Laut ZAC Niedersachsen werden Unternehmen auf gefälschte Internetseiten gelockt, um dort Unternehmensdaten einzugeben. Die Betrugsseiten versprechen dort häufig eine besonders schnelle Auszahlung oder hohe Summen, die ohne Rückzahlung genehmigt werden. Teilweise wurden auch Unternehmen gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die betrügerischen Seiten verwiesen. Die Betrüger geben sich als Angehörige der offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. Das Vortäuschen, eine offizielle Stelle zu sein, um so an sensible Daten zu kommen, die für weitere Straftaten genutzt werden können, ist eine häufig genutzte Strategie.
Daher ist es auch in solch angespannten Zeiten wichtig, folgende Ratschläge zu beherzigen:
- Falls Sie Soforthilfe beantragen möchten, wenden Sie sich hierfür ausschließlich an die offiziellen Stellen. In diesem Fall sind das die Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern.
- Diese Stellen verschicken unaufgefordert keine Anträge.
- Wenn Sie unaufgefordert von einer offiziellen Stelle kontaktiert werden, geben Sie keine sensiblen Daten preis. Um die Authentizität des Anrufers zu überprüfen, notieren Sie sich den Namen und rufen zurück. Wichtig hierfür ist, dass Sie sich nicht auf die angezeigte Anrufernummer verlassen, sondern die Erreichbarkeiten über einen alternativen Weg recherchieren.
- Im Zweifel fragen Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Zentralen Ansprechstelle Cybercrime nach.