Brexit ohne Abkommen:

Senator stimmt Unternehmen auf „worst case“ ein.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen EU und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum, in dem alle für den beiderseitigen Warenaustausch wesentlichen EU-Regeln weiter Anwendung finden. Der jetzt von der britischen Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf („Internal Market Bill“) belaste die laufenden Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Freihandelsabkommen, das die Wirtschaft dringend benötige, sagt Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. Er fordert die Unternehmen auf, sich auf den „worst case“ vorzubereiten: „Angesichts des aktuellen Verhandlungsstandes zwischen EU und Großbritannien sowie der knappen Zeit bis zum Ende des Übergangszeitraumes wird ein Freihandelsabkommen zum 1. Januar 2021 immer unwahrscheinlicher.

Umso wichtiger ist es in dieser Situation, dass die Unternehmen ihre bisherigen Vorbereitungen und Umstellungen intensivieren. Dafür stehen weiter die vielfältigen Beratungsangebote von Handelskammer, Behörden, Zollverwaltung und Verbänden zur Verfügung.“

Hamburg, so Senator Westhagemann, werde weiter für ein Freihandelsabkommen eintreten, das den künftigen wirtschaftlichen Beziehungen ein solides rechtliches Fundament garantiert, einen möglichst freien Warenverkehr ermöglicht sowie Zölle und sonstige technische Handelshemmnisse und damit zusätzliche Bürokratie vermeidet. Gleichzeitig bereitet sich die Stadt aber auch auf die Situation vor, sollte es nicht zu einer Vereinbarung kommen.

Anzeige

Hintergrund: Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Im Austrittsabkommen haben beide Seiten einen Übergangszeitraum vereinbart, der am 31. Dezember 2020 endet. Bis dahin gelten für den Warenaustausch die bisherigen EU-Regeln. Die Möglichkeit einer Verlängerung bis spätestens 31. Dezember 2022 wurde von der britischen Regierung abgelehnt. Im März haben EU und Großbritannien Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen aufgenommen, in dem vor allem Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (zum Beispiel beiderseitiger barrierefreier Marktzugang, Zollfreiheit) geregelt werden sollen.

Kurz vor Auftakt der achten Verhandlungsrunde (9./10. September 2020) hatte die britische Regierung den Entwurf eines Gesetzes („UK Internal Market Bill“) vorgelegt, das nach eigenem Bekunden im Falle des Inkrafttretens mit wichtigen Bestimmungen des Austrittsabkommens (zum Beispiel zollrechtlicher Sonderstatus Nordirlands zwecks Vermeidung von Kontrollen an der inneririschen Grenze, Anwendung der EU-Rechts über staatliche Beihilfen) unvereinbar wäre.