Das Scheitern des Senats vor dem Bundesverfassungsgericht war bereits beim Beschluss 2012 absehbar – Senatorin zieht Schlussstrich.
Von Klaus Mündelein
Als das Verbot von Atomtransporten in den Bremischen Häfen 2012 von Rot-Grün beschlossen wurde, warnte einer aus dem eigenen Lager: „Wir beschreiten einen Weg, von dem wir nicht genau wissen, wie er endet“, sagte der damalige SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Oppermann. Inzwischen ist das Ende des Wegs klar: in der Sackgasse. Das Bundesfassungsgericht kippte das Verbot.
Dabei hatte Oppermann damals keine besondere seherische Gabe. Der SPD-Hafenpolitiker hatte einfach nur genau hingehört. Denn es gab bereits damals etliche Warnungen davor, dass der Senat krachend scheitern werde, weil er sich mit Hilfe einer rechtlichen Krücke in das Atomrecht des Bundes einmischt. Nur der Bund hat das Recht, die Routen für Atomtransporte zu bestimmen, warnte das Bundesumweltministerium. Und Handelskammer und Hafenwirtschaft warnten davor, der Hafenwirtschaft wegen politischer Kraftspiele Knebel anzulegen: Was für ein Umschlagverbot kommt als Nächstes? Aber der Senat wollte in Bremerhaven und Bremen unbedingt die Barriere hochziehen.
Mit dem Hafenbetriebsgesetz wollte er den Bund austricksen. Hier wurde das Umschlagverbot von Kernbrennstoffen verankert. Fortan mussten sich die Castor-Spediteure andere Häfen suchen. Sie reagierten mit Klagen. Und die anderen Häfen warfen dem Senat vor, nach dem St.-Florians-Prinzip zu handeln: Das Land Bremen drücke sich und überlasse anderen die schmutzige Arbeit.
Auch juristisch war der Coup des Senats umstritten. „Damit gewinnt man juristisch keinen Schönheitspreis“, räumte der damalige Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) ein, ja, die Lösung berge Risiken. Aber er verteidigte die Maßnahmen. Das Recht des Bundesamts für Strahlenschutz, einzig und allein über die Route eines Castor-Transports zu bestimmen, ärgerte ihn. Er nannte es einen „Konstruktionsfehler“. Und: „Wir versuchen nur einen Weg, Einfluss zu gewinnen.“
Bereits im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, das die CDU-Bürgerschaftsfraktion eingeleitet hatte, wurde dem Senat bescheinigt, dass er sich auf dem Holzweg befindet. Aber das Verfahren wie auch das vor dem Verwaltungsgericht endeten nicht mit Urteilen, weil die Zuständigkeit auf der Bundesebene liegt – auch bei den Gerichten.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Scheitern nun offiziell. Das Verbot für Atomtransporte verstößt gegen das Grundgesetz, allein der Bund habe eine Gesetzgebungskompetenz auf diesem Feld. Und nun? Die Senatsmitglieder erklärten ihr Bedauern. „Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für internationale Atomtransporte sind“, sagte Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). Hafensenatorin Claudia Schilling (SPD) will jetzt einen Schlussstrich ziehen: „Die Freie Hansestadt Bremen akzeptiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wird diese nun analysieren und die notwendigen Anpassungen des Hafenbetriebsgesetzes vornehmen, dieses ist nach der höchstrichterlichen Entscheidung alternativlos.“
Der Verein Bremer Spediteure begrüßte das Urteil. „Die Frage, ob die Atomkraft und ihre Abfälle dauerhaft beherrschbar sind, ist umstritten. Politisch motivierte Einschränkungen des Warenumschlags aber gefährden den Charakter des Universalhafens“, sagte Geschäftsführer Robert Völkl. Ähnlich wertete das Urteil Handelskammer-Präses Janina Marahrens-Hashagen: „Ein bremisches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe hätte erhebliche Bedeutung auch für potenzielle Eingriffe in andere politisch unerwünschte Waren gehabt.“