A26 Ost für Hamburgs Verkehrsentwicklung unverzichtbar

Dr. Henneke Lütgerath:  Mit Präklusionsklausel der Klagekultur Einhalt gebieten


Der Wirtschaftsrat Hamburg bekräftigt seine Einschätzung, dass die Hafenautobahn A26 Ost durch ihre großen Entlastungseffekte unverzichtbar ist für die künftige Verkehrsinfrastrukturentwicklung Hamburgs. Das Projekt darf durch Klagen von Umweltverbänden nicht verzögert werden.
„Als Teil des Bundesverkehrswegeplans gehört die A26 Ost offiziell zu den wichtigsten Verkehrsprojekten in Deutschland. Die Querverbindung zwischen A1 und A7 ist lebenswichtig, um im Hafen und im Hamburger Süden einen Verkehrskollaps in der Zukunft zu verhindern. Die Entlastungseffekte für die Köhlbrandbrücke, die B73, den Harburger Binnenhafen und auch die Innenstadt sind evident. Die Hafenautobahn steht damit nicht im Widerspruch zur Hamburger Mobilitätswende. Es gilt, unsere Stadt für die Zukunft zu rüsten, erst Recht vor dem Hintergrund der Corona-Krise“, bekräftigt der Landesvorsitzende Dr. Henneke Lütgerath.

Der Wirtschaftsrat Hamburg warnt davor, dass die A26 Ost zum bevorzugten Ziel von Klagen wird und erneuert seine Forderung nach beschleunigten Planungsverfahren sowie einer Einschränkung der Verbandsklage. Dr. Henneke Lütgerath dazu: „Das deutsche Verfahrensrecht macht es Umweltverbänden zu einfach, wichtige Groß- und Infrastrukturprojekte durch Salami-Taktik zu verzögern. Die in Teilen der Politik angestrebte Wiedereinführung der Präklusionsklausel im Planungsrecht setzt an der richtigen Stelle an, um der teils professionellen Klagekultur in Deutschland Einhalt zu gebieten. Eine Stichtagsregelung gibt Vorhabenträgern und auch Behörden die erforderliche Planungssicherheit, dass sich die Rahmenbedingungen im laufenden Prozess nicht immer wieder ändern.“



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