WLH lobt Gründungspreis 2018 für den Landkreis Harburg aus – Bewerberfrist endet am 20. August
D er rote Teppich ist bereits vorbereitet, aber noch nicht ausgerollt: Am 8. November findet im Veranstaltungszentrum Burg Seevetal in Hittfeld die festliche Verleihung des Gründungspreises 2018 statt, in deren Rahmen die Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg WLH die erfolgreichste Existenzgründung beziehungsweise die erfolgreichsten Gründungen prämieren wird. Wer den Geldsegen erhält, ist allerdings noch offen: Die Bewerbungsfrist läuft seit dem 1. Juni. Noch bis zum 20. August können Gründer ihre Bewerbung einschicken. Der Preis ist offiziell mit 10 000 Euro dotiert.
Dotiert mit 10 000 Euro . . .
Der Gründerpreis der WLH wird in Kooperation mit einer Reihe von namhaften Sponsoren im Drei-Jahres-Rhythmus verliehen. WLH-Geschäftsführer Wilfried Seyer: „Für die Bewerber gilt: Das Unternehmen muss seinen Sitz im Landkreis Harburg haben. Die Gründung muss zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. August 2017 erfolgt sein. Wir bewerten den Erfolg, nicht die Idee.“ Selbstständige Einzelpersonen können sich ebenso bewerben wie junge Unternehmen oder auch Gründer, die einen bestehenden Betrieb übernommen haben.
Wichtig ist: Gesucht wird nicht „der Überflieger“ – der Wettbewerb richtet sich gerade auch an den klassischen Existenzgründer, der beispielsweise einen Handwerksbetrieb eröffnet oder sich in den Bereichen Handel, Dienstleistung und Produktion engagiert. Seyer: „Unser Gründungspreis ist bewusst auf das ganze Spektrum wirtschaftlicher Aktivitäten ausgerichtet, die den Landkreis Harburg ausmachen. Uns geht es nicht um ein ‚hippes Thema‘, sondern um alles, was dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu schaffen.“
Der Gründungspreis ist offensichtlich ein attraktives Thema: Schon frühzeitig hatten sich mehr als 30 Sponsoren gefunden, die gemeinsam mit Vertretern des WLH-Netzwerkes auch in der Jury sitzen werden, die die eingesandten Bewerbungen unter die Lupe nehmen wird. Seyer plant, den Preis auf 12 000 Euro aufzustocken. Und überhaupt: Das Preisgeld ist steuerfrei. Grund genug also, als Gründer einmal auf die WLH-Homepage zu gehen und den Bewerberfragebogen auszufüllen. Der Preis kann als Ganzes verliehen werden, aber die Jury hat das Recht, ihn zu teilen und auch Sonderpreise zu vergeben.
In Zeiten des verschärften Datenschutzes beugt der WLH-Chef Bedenken vor: „Niemand in der Jury bekommt betriebswirtschaftliche Daten zu Gesicht. Diesen Part übernimmt ein Steuerberater, der eine Stellungnahme abgibt. Die Vertraulichkeit der Daten ist sichergestellt.“ Die Jury wird auf andere Aspekte des Gründertums blicken: Wie viele Jobs wurden geschaffen? Wir steht es um den Online-Auftritt? Wie wird die Geschäftsidee bewertet? Wie zukunftsfähig ist das Geschäft?
Der WLH-Gründungspreis wird bereits zum sechsten Mal vergeben. Wilfried Seyer: „Nach meinem Kenntnisstand sind alle prämierten Teams immer noch am Markt.“ Die Bewerber haben die Möglichkeit, sich und ihr Unternehmen in der Burg Seevetal zu präsentieren. Außerdem bekommen die Preisträger einen Imagefilm, der am Abend der Verleihung auch gezeigt wird. wb