Thema Stiftung: So kann das immobile Lebenswerk gesichert werden

Foto: Wolfgang BeckerDer Unternehmens- und Steuer­berater Herbert Schulte hat seine Kanzlei im neunten Stock des KaiSpeichers am Veritaskai in Harburg: Hier ist Weitblick, beispielsweise über den Binnenhafen, garantiert.

Steuerberater Herbert Schulte begleitet Mandanten, die ihr Vermögen auch über den Tod hinaus einem besonderen Zweck widmen wollen.

Immobilien schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Die immer noch niedrigen Hypothekenzinsen haben einen Bauboom ausgelöst und vielerorts die Grundstückspreise in die Höhe getrieben. Wer kann, investiert in „Beton-Gold“. Doch nicht nur Kapitalanleger bauen – weniger Vermögende arbeiten oft ihr Leben lang, um sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Oder gar den Bau eines Mehrfamilienhauses, um mit den Mieteinnahmen Altersvorsorge zu betreiben. So entsteht nicht selten ein Lebenswerk. Mittlerweile kommt die gutsituierte Nachkriegsgeneration jedoch an den Punkt, an dem sich ein vielleicht lange verdrängter Gedanke breit macht: Wie kann ich mein Lebenswerk erhalten? Wie kann ich es dazu nutzen, beispielsweise einen Nachkommen wirtschaftlich abzusichern? Oder: Wie kann ich es erhalten und mit dem Ertrag auch über den eigenen Tod hinaus Gutes tun? Der Harburger Unternehmens- und Steuerberater Herbert Schulte wird in seiner Kanzlei immer häufiger mit diesen Fragen konfrontiert. Sein Rat: „Denken Sie doch mal über eine Stiftung nach.“

Die berühmten „Dinks“ kommen in die Jahre

Schulte beschreibt ein Phänomen unserer Zeit: Nicht selten trifft er auf Eheleute oder Ledige, die bereits die 70 überschritten, ihr Leben lang doppelt und häufig gut verdient und keine direkten Erben haben. Kurz: Die berühmten „Dinks“ (double income, no kids) kommen in die Jahre. Und stellen sich berechtigterweise die Frage, was auf lange Sicht mit dem Nachlass geschehen soll. Schulte: „Das ist kein Thema ausschließlich für Millionäre, das kann jeden Immobilieneigentümer betreffen. Es ist durchaus denkbar, eine Immobilie in eine Stiftung zu überführen und so für eine dauerhafte Sicherstellung der Verwendung des Vermögens zu sorgen. Das gilt auch über den Tod hinaus, sollte aber unbedingt frühzeitig erwogen werden – beispielsweise um zu verhindern, dass etwaige leicht angesäuerte Erben aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Erblassers die Testierbarkeit anfechten und sich auf diesem Weg Zugang zum Vermögen verschaffen.“

Anzeige

Ob mit Kindern oder ohne – eine Stiftung ermöglicht es dem Stifter, nachhaltig darüber zu verfügen, was mit seinem Vermögen zu geschehen hat und gleichzeitig positiv in Erinnerung zu bleiben. Der Stiftungszweck ist dabei unveränderlich. Geht es beispielsweise um die langfristige Versorgungssicherung für ein behindertes, krankes oder anderweitig benachteiligtes Kind, so kann dies festgeschrieben werden. Da so ein Zweck nicht gemeinnützig ist, läge hier der Fall einer Familienstiftung vor – was steuerliche Folgen hätte. Denkbar ist jedoch auch die Unterstützung einer gemeinnützigen Einrichtung, was dann wieder zu steuerlichen Vorteilen führen kann. Und: Ein Drittel des Ertrags einer gemeinnützigen Stiftung kann sogar zur angemessenen Versorgung von Familienangehörigen verwendet werden, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Herbert Schulte: „Wir begleiten die Stiftungsgründung und stehen unseren Mandanten zur Seite. Dabei geht es nicht nur um die steuerliche Betrachtung, sondern ganz bewusst darum, den Betroffenen, die sich um ihr Vermögen Gedanken machen, das gute Gefühl zu geben, alles dem eigenen Willen gemäß geregelt zu haben. Ich betone aber: So eine Entscheidung zu treffen, bedarf einer weitsichtigen Planung und Beurteilung der Folgen. Dabei helfen wir.“

Alles geregelt?  Fühlt sich gut an!

Ein Beispiel: Wird eine Immobilie in eine Stiftung überführt, fallen nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch Unterhaltungskosten an. Im schlimmsten Fall sind die Kosten in einem Jahr auch mal höher als die Einnahmen. Dann ginge die zu unterstützende Person leer aus – was nicht im Sinne des Stifters wäre. Kurz: Eine Stiftung muss professionell verwaltet werden. Schulte: „Sie kann auch zeitlich befristet werden und zum Beispiel nach 20 Jahren oder zwei Generationen aufgelöst werden. Alles ist möglich. Aber nicht alles macht Sinn. Die konkrete Umsetzung ist dann ein Fall für die Zusammenarbeit des Steuerberaters mit einem juristischen Stiftungsexperten. Ich sage noch einmal: Es geht bei diesem Thema nicht um Steuerersparnis, sondern um die Verfügung des eigenen Willens zu Lebzeiten und darüber hinaus. Der Steuerberater ist dabei ein guter Begleiter, da er die Verhältnisse und Bedürfnisse seiner Mandanten oft über viele Jahre kennt. Stiftungsberatung ist ein umfangreiches Spezialgebiet und gehört zur ganzheitlichen Beratung unserer Kanzlei.“ wb

Web: www.schulte-steuerberatung.com

Anzeige