Wohnungsbau in Wilhelmsburg. Der große Wurf der IBA Hamburg.

Drei neue Bebauungspläne

Von West nach Ost steigt die Bebauung auf der Skala vom Kleingarten bis zum Mehrfamilienhaus an. Durchweg soll in dem dichteren Bereich am Jaffe-Davids-Kanal siebenstöckig gebaut werden, ein markantes Zentralgebäude soll sogar zehn Stockwerke bekommen. Schaefer: „Aber keine Angst, wir planen keine Hochhaussiedlung.“ Walter lobte das Konzept ausdrücklich, da es Ordnung in den Städtebau bringe, zugleich aber die vorhandenen Verhältnisse wie beispielsweise die Wettern und den Ruderclub samt Biergarten einbinde. Sogar die Trasse der heutigen Reichsstraße soll als reduzierte Wohnstraße erhalten bleiben – „als Spur, wie eine historische Römerstraße“, so Schaefer. Einst werde man sich hier daran erinnern, dass auf dieser Strecke früher CO2-emittierende Fahrzeuge unterwegs gewesen seien. Auch ein Quartierspark ist vorgesehen. Walter: „Hier hat Wilhelmsburg die Chance, ein Innovationsquartier zu bekommen, das es in dieser Form weder im Norden Hamburgs noch in Harburg gibt.“

Vor der Zukunftsvision stehen allerdings die Herausforderungen der Gegenwart. Laut Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (Hamburg-Mitte) sollen drei neue Bebauungspläne aufgelegt werden. Das gibt der IBA Zeit, aus dem Planungsentwurf einen Funktionsplan zu machen und vielleicht sogar interessante Detail-Ideen aus den anderen sieben Entwürfen aufzunehmen, wie der Oberbaudirektor anregte. Bürger und Unternehmen – etwa 40 Betriebe sind betroffen – wurden im Vorwege in die Planungen einbezogen. Die Senatorin betonte, dass es nicht nur um Wohnungsbau, sondern auch um die Bestandssicherung der Wirtschaftsbetriebe gehe. Das östlich gelegene Industrie­gebiet soll erhalten bleiben. Westlich des Jaffe-Davids-Kanals soll die Nutzung gemäßigter stattfinden. Inwieweit sich bereits vorhandene Gewerbenutzungen wie beispielsweise das Vorzeigeprojekt „Jaffe12“ an der Jaffestraße mit seinen schicken Gewerbeateliers künftig auch für das Thema Wohnen anbieten, beantwortete Walter so: „Das werden wir zu meinen Lebzeiten wohl nicht erleben.“ Allerdings gebe es ja bekannte Ausnahmeregelungen beispielsweise für Betriebswohnungen.

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