B&P-GESPRÄCH mit Versicherungsmakler Klaus Hain – Was es bei nachhaltiger Technik zu beachten gilt
Ein Transporter fährt vor, es steigen drei Männer in Arbeitskleidung aus, klönen mit den Nachbarn und teilen mit, sie seien da, um die Wärmepumpe gegen eine neuere auszutauschen. Eine Stunde später sind sie weg – und mit ihnen die Wärmepumpe. Über diesen Fall berichtet Klaus Hain, Inhaber der Carl Rehder GmbH Versicherungsmakler in Hittfeld, im B&P-Gespräch zum Thema Versicherungsschutz von Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, denn in beiden Fällen ist das Diebesgut nicht im Haus, sondern relativ frei zugänglich.
„So ein ‚Austausch‘ einer Wärmepumpe hat in diesem Fall einen Schaden von 11 000 Euro verursacht“, sagt Hain. Ob Wärmepumpe oder PV-Anlage – wer sein Haus im Zuge der aktuellen Energie- und Heizungsdebatte aufrüstet, muss eventuell höhere Kosten auch im Versicherungsbereich einkalkulieren und eines unbedingt beherzigen: „Auf jeden Fall muss eine nachträgliche Wärmepumpe und/oder eine Photovoltaik-Anlage dem Versicherer gemeldet werden, denn beides stellt eine so genannte Gefahrenerhöhung dar – beispielsweise durch Feuer“, sagt der Versicherungsmakler und benennt damit neben dem Diebstahl gleich das zweite Risikofeld. Klaus Hain: „Bei Gefahrenerhöhung besteht eine Anzeigepflicht, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz.“
Keine Versicherungspflicht
Um das Spektrum der Risiken abzurunden: Auch Hagel- und Sturmschäden sowie Tierbisse zählen zu den Punkten, die versicherungstechnisch relevant sein können. Klaus Hain: „Eine PV-Anlage hat etwas mit Strom, Leitungen und Wärmeentwicklung zu tun. Scheint die Sonne voll aufs Dach, wird so ein Panel kochend heiß. Kommt es zu einem Brand, kann die Feuerwehr auch nicht einfach mit Wasser löschen – das ganze Dach steht ja unter Strom, und Wasser leitet. Daher wird meistens mit Schaum gelöscht. Moderne Anlagen haben deshalb einen Notaus-Schalter, der außerhalb des Hauses angebracht ist.“
Und weiter: „Grundsätzlich besteht keine Versicherungspflicht für PV-Anlagen und Wärmepumpen. Deshalb ist es unbedingt wichtig, eine technische Umrüstung zu melden. Wird eine PV-Anlage montiert, steigt die Prämie – davon kann man in den meisten Fällen ausgehen. Aber das ist eine Frage des Umfangs und der Leistung. Ein ‚Balkon-Kraftwerk‘ ist in der Regel über die Hausratsversicherung abgedeckt, aber auch hier gilt: melden! Der Versicherer will das wissen. Und: Was immer montiert wird – es muss von einem Fachmann ausgeführt werden. Das sollte man im Schadenfall nachweisen können.“wb
Für die Versicherung von PV-Anlagen gibt es drei Gründe: Sturm/Hagel, Diebstahl und Vandalismus. Ebenfalls wichtig zu wissen: Solarstromspeicher (bis 20KW/h) und Wallboxen müssen gesondert versichert werden. Auch ein Ertragsausfall kann abgesichert werden. PV-Solarteure, also ausgebildete Fachleute, die PV-Anlagen montieren und in Betrieb nehmen, können mittlerweile Gruppenversicherungen anbieten, über die die Monteure ihren Käufern/Betreibern zwei Jahre lang günstigere Konditionen anbieten können.
Für die Versicherung von Wärmepumpen empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Klaus Hain: „Einige Versicherer haben die Wärmepumpe in die Gebäudeversicherung integriert – aber nur, wenn das Gerät am Haus montiert ist. Was häufig nicht der Fall ist, weil die Wärmetauscher extern auf dem Grundstück aufgestellt werden.“ Alle Versicherer hätten ihre eigene Lösung – deshalb sei eine individuelle Abfrage oder das Gespräch mit dem Versicherungsmakler anzuraten, der Überblick und Vergleichsmöglichkeiten habe.
>> Web: https://www.carl-rehder.de/