Kreistag Lüneburg gibt grünes Licht für Verträge zur „Arena Lüneburger Land“.
Das ist die erste Sondersitzung des Kreistags, die ich je erlebt habe“, begrüßte Landrat Manfred Nahrstedt die Abgeordneten aus dem Landkreis Lüneburg in der Ritterakademie. Einziger Punkt der besonderen Sitzung: die geplante „Arena Lüneburger Land“, die einmal das sportliche und kulturelle Aushängeschild der Region werden soll. „Heute ist die Tür offen, die Zinsen sind so niedrig wie nie“, betonte Nahrstedt während der Sitzung, „wenn wir das heute nicht hinbekommen, werden wir das nie hinbekommen.“
Bis zu 3500 Zuschauer sollen einmal in der Arena Lüneburger Land Sportler anfeuern oder hochkarätige Events erleben können. Mit ihrem einstimmigen Votum setzen die Kreistagsmitglieder ein deutliches Signal für den ersten Punkt des Beschlussvorschlages: „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land“. Jetzt soll der Landkreis Lüneburg nach dem Willen der Abgeordneten gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Bau der Arena an der Lüner Rennbahn beauftragen. Dies beschlossen sie mehrheitlich, ebenso wie die finanzielle Beteiligung des Landkreises.
Einig waren sich die Kreistagsmitglieder, dass Landkreis und Hansestadt Lüneburg Nutzungsrechte an der Halle eingeräumt werden sollen, etwa für den Schul-, Vereins- oder Universitätssport sowie für eigene kulturelle Veranstaltungen. Der Bau soll rund 10,3 Millionen Euro kosten. Das geplante Finanzierungsmodell: Der Landkreis könnte sich nach aktuellem Stand mit 2,5 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen, die Hansestadt wird voraussichtlich 700 000 Euro investieren. Der Rest soll mit Mitteln aus der Kreisschulbaukasse, der Sparkasse und der Sparkassenstiftung sowie mit Krediten finanziert werden. Bevor die Verträge zum Bau der Halle endgültig unterzeichnet werden können, müssen noch einige Bedingungen erfüllt werden: So muss unter anderem das Land Niedersachen das sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäft genehmigen und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe der Mittel zustimmen. hw