Stiftungen nehmen in der Gesellschaft einen wichtigen und unverzichtbaren Platz ein. Sie bieten eine gute Chance, sich sozial zu engagieren. Mit ihrer Hilfe gelingt es, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern, soziale Ungleichgewichte auszugleichen oder Denkprozesse anzustoßen. Ob Kunst und Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft und Forschung, eine Förderung ist in jedem Bereich möglich und kommt vor Ort an. Immer mehr Menschen möchten sich individuell und nachhaltig für das Gemeinwohl engagieren. Dies ist mit der Gründung einer Stiftung möglich. In deren Rahmen ist das Vermögen im Sinne des Stifters bereits zu Lebzeiten gesichert.
Auch die Sparkasse Harburg-Buxtehude setzt sich mit eigenen Stiftungen und durch die Betreuung von Kundenstiftungen für die Region ein. „Im Private Banking lassen wir Sie mit der Frage ‚Wie gründe ich eine Stiftung?‘ nicht allein“, erläutert Antonio do Carmo, Leiter des Private Banking der Sparkasse Harburg-Buxtehude. „Ganz gleich in welchem Umfang sich Menschen für die Gesellschaft einsetzen möchten: Unter dem Dach der ‚Stiftung für Stifter‘ können sie sich entsprechend ihren Möglichkeiten in den von ihnen ausgewählten Projekten für die Menschen in der Region einsetzen. Als qualifizierte Ansprechpartner koordinieren wir vertrauensvoll die Gespräche mit allen Beteiligten, behalten die steuerlichen und rechtlichen Aspekte im Blick. Unser Ziel ist es, Menschen die Gründung einer Stiftung leicht zu machen.“
„Fördern Sie nachhaltig, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wir betreuen die Projekte in Ihrer Region und begleiten Sie mit unserer Kompetenz und Erfahrung im Stiftungsmanagement seit vielen Jahren“, appelliert Antonio do Carmo an potenzielle Stifter. „Wir sind dabei, wenn Sie Ihre ersten Schritte als Stifter gehen, haben stets ein Auge auf die Entwicklung Ihres Stiftungskapitals und der langfristig erfolgreichen Erfüllung Ihres Stiftungszwecks.“
Wie funktioniert eine Stiftung?
Ab einem Volumen von 25 000 Euro kann eine Zustiftung in einen eigenen Stiftungsfonds mit individuellem Namen fließen. Bis zu zwei Verwendungszwecke können durch den Stifter festgelegt werden. Ab einer Zustiftung von 100 000 Euro kann eine Treuhandstiftung mit individuellem Namen unter dem Dach der Stiftung für Stifter errichtet werden. Der Stifter kann dann bis zu fünf Verwendungszwecke für die Zinserträge bestimmen.
Kontakt: 0 40/766 91-48 00, Mail: privatebanking@spkhb.de
Antonio do Carmo, Leiter des Private Banking der Sparkasse Harburg-Buxtehude: „Beratung und Betreuung erfolgen in fünf Bereichen: Generationenmanagement, Immobilienmanagement, Risikovorsorge, Altersvorsorge und Vermögensanlage. Gerade das Generationenmanagement gewinnt immer mehr an Bedeutung. Deshalb haben wir zwei zertifizierte Estate Planner in unser 16-köpfiges Team aus Beratern, Analysten, Vorsorge- und Vermögensmanagern sowie Assistentinnen aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die betroffenen Privatkunden und auch Unternehmer speziell in der Nachfolgeplanung zu begleiten. Den meisten Familien fällt es schwer, sich offen und vor allem rechtzeitig mit dieser Thematik zu beschäftigen. Zentrale Aufgabe im Generationenmanagement ist es, das erarbeitete und bewahrte Vermögen nachhaltig für die Kinder und Enkelkinder zu sichern. Es geht darum, Werte zu erhalten und weiterzugeben. Im Private Banking begleiten wir unsere Kunden auch in sensiblen Themen. Erbschaften und Schenkungen können sie mit uns gemeinsam nach familieninternen Überlegungen und fairen Abwägungen aktiv und rechtzeitig planen.“