Fluglärmschutzbeauftragte fordert 20 000 Euro von Billig-Airline
Die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte Gudrun Pieroh- Joußen wendet verstärkt das Mittel der Gewinnabschöpfung an und fordert 20 000 Euro von einem Unternehmen aus dem Low-Cost-Segment – ein Betrag, der in dieser Höhe erstmals festgesetzt wurde und zeigt, dass Hamburg jetzt Ernst im Kampf gegen den Fluglärm macht. Starts und Landungen ab 0 Uhr benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die nur sehr selten insbesondere zur Vermeidung einer erheblichen Störung des Luftverkehrs oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses von der Fluglärmschutzstelle der Umweltbehörde erteilt wird. Für einen Start nach Mitternacht hatte die betroffene Airline keine Ausnahmegenehmigung beantragt und war trotzdem gestartet.
Im konkreten Fall wird jetzt nicht nur ein Bußgeld gegen den Piloten verhängt, sondern auch der sogenannte Tatertrag – also der durch vermiedene Kosten erzielte wirtschaftliche Vorteil – in voller Höhe eingezogen. Dabei wurden sowohl die gesparten Hotelübernachtungskosten, als auch die im Falle des Starts am nächsten Morgen fällige Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung in Rechnung gestellt. Dabei ergibt sich ein Betrag, der der Fluggesellschaft sämtliche aus dem Spätstart erlangten Vorteile wieder abnimmt.
Das Mittel der Gewinnabschöpfung steht der Fluglärmschutzbeauftragten grundsätzlich zur Verfügung und wurde bislang noch nie in dieser Höhe angewendet. Ziel ist es, die Luftfahrtunternehmen durch die konkrete Anwendung der Gewinnabschöpfung dafür zu sensibilisieren, ihre Flugplanungen realistisch zu gestalten und dadurch die Anzahl der Verspätungen wieder insgesamt zu reduzieren.
Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) erklärt dazu: „Die Verspätungszahlen haben sich im vergangenen Jahr in die falsche Richtung bewegt. Es gab im vergangenen Jahr mehr als 1000 Verspätungen nach 23 Uhr, gerade die Verletzungen der Nachtruhe nach Mitternacht sind dabei ein besonderes Ärgernis und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zu akzeptieren. Ich unterstütze die Fluglärmschutzbeauftragte deshalb ausdrücklich darin, erstmals Beträge in einer Höhe festzusetzen, die der Fluggesellschaft den gewonnenen Vorteil wieder abnimmt.“ Im Übrigen prüfe die Umweltbehörde, dieses Instrument auch gegen Airlines einzusetzen, die die Verspätungsregelung zwischen 23 und 24 Uhr im Übermaß nutzten. Dies grenze an Missbrauch.