Liquiditätssicherung: So wird der „Corona-Cash-Cocktail“ gemischt

Carsten Deecke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

Von Carsten Deecke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

In diesen Zeiten stellt sich die Frage, wie Liquiditätsengpässe überbrückt werden können. Auf Bundes-und Landesebene werden spezielle Kreditprogramme angeboten, mit dem Ziel, von der Corona-Krise erheblich Betroffene zu unterstützen. Hier eine Auflistung:

Bundesweite Kredite über die KfW

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Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms können Unternehmen einen Kredit von bis zu 100 Millionen Euro mit bis zu 90 Prozent Haftungsfreistellung für Investitionen und Betriebsmittel von der KfW erhalten. Für mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern wird zusätzlich ein KfW-Schnellkredit für Anschaffungen und laufende Kosten mit 100-prozentiger Risikoübernahme durch die KfW angeboten. Welcher Kredit letztlich die richtige Wahl ist, muss individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen geprüft werden.

Neben den Kreditprogrammen beteiligt sich die KfW zudem an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittleren und großen Unternehmen und trägt bis zu 80 Prozent des Risikos. Wichtig: Alle Programme müssen über die Hausbank beantragt werden.

Bundeslandspezifische Kreditprogramme

Zusätzlich zu den Kreditförderprogrammen des Bundes bieten viele Länder ebenfalls landesspezifische Kreditprogramme an. So bestehen zum Beispiel in Hamburg über die IFB besondere Förderkredite für Sportvereine oder auch Kultureinrichtungen. Seit Ende Mai gibt es den „Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)“. Er richtet sich an Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sowie Existenzgründer und Vereine. Maximal 250 000 Euro gibt es, die über die Hausbank beantragt werden müssen. In Niedersachsen kann über die Website der NBank der „Niedersachen Liquiditätskredit“ mit einem Darlehensbetrag von bis zu 50 000 Euro für freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen bis einschließlich zehn Beschäftigten beantragt werden. Zusätzlich zu den ausschließlich Corona-bedingten Kreditförderprogrammen sind auch bereits vor Corona bestehende Kreditprogramme zu prüfen.

Absicherung von Krediten der Hausbank über Bürgschaften

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Der Bürgschaftshöchstbetrag bei den Bürgschaftsbanken wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt und der Risikoanteil des Bundes bei den Bürgschaftsbanken um zehn Prozent erhöht. Auch sogenannte Expressgarantien mit einem Höchstbetrag von meist zwischen 150 000 und 250 000 Euro (je nach Bank) können innerhalb weniger Tage gewährt werden. Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) und in Niedersachen (NBB) sind beispielsweise Expressbürgschaften bis zu einem Betrag von 250 000 möglich.

Neben der Inanspruchnahme von Kreditprogrammen sollten Unternehmen ebenfalls grundlegende Finanzierungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Einige Beispiele:

Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien oder Maschinen

  • Leasing statt Kauf
  • Factoring der Forderungen
  • Warenbestandsvorfinanzierungen
  • Lieferantenkredite oder -stundungen
  • Voraus- oder Anzahlungen von Kunden
  • Steuerstundungen

So kann es gelingen, einen „Corona-Cash-Cocktail“ zu mischen.