Das Rennen: Diesel gegen e-tron – Kuhn + Witte lieferte die Zahlen – Steuerberater Herbert Schulte hat spitz gerechnet – Das Ergebnis überrascht.
So ein Audi e-tron macht schon was her: ein großes Auto, bequem, technisch auf dem neuesten Stand, den Audi im Bereich der E-Mobilität zu bieten hat, und auch als Status-Symbol geeignet. Bei einem Einstandspreis von 69 100 Euro ist so ein Fahrzeug sicherlich nicht massenkompatibel, aber durchaus eine gute Alternative, wenn es um die Wahl eines Dienstwagens geht. Das macht den e-tron zum geeigneten Leasing-Auto für umweltbewusste Unternehmer. Doch ist E-Mobilität nicht viel zu teuer?
Diese Frage beschäftigte auch den Harburger Steuerberater Herbert Schulte von Dierkes Partner. Sein Ziel: ein steuerliches Vergleichsrennen zwischen E-Mobil und Verbrenner. B&P stellte den Kontakt zu Kuhn + Witte her – damit war die Datenbasis gesichert. Es treten an: der Audi A3 Sportback 35 TDI (150 PS) gegen den Plug-In-Hybrid A3 Sportback 40 e-tron (204 PS) sowie der Audi Q5 50 TDI (286 PS) gegen den Audi e-tron 50 quattro (312 PS).Zu einem Rennen gehören Rahmenbedingungen – so auch hier: Die Vergleichsrechnung gilt für geleaste Dienstwagen mit einer Jahresfahrleistung von 20 000 Kilometern und einer Laufzeit von drei Jahren. Für die Nicht-E-Mobilisten: Nur der große Audi e-tron ist ein reines Elektrofahrzeug. Der A3 ist ein Hybridfahrzeug, also halb elektrisch unterwegs, halb als Verbrenner.
Für potenzielle Privatkunden sei gesagt: Die Berechnung basiert darauf, dass sich Unternehmer die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen können. Das mindert die Berechnungsgrundlage beim teuren e-tron schon mal um mehr als 11 000 Euro. Allerdings sei auch gesagt: 69 000 Euro ist der Einstiegspreis in die Oberklasse der reinen Elektromobilität made by Audi – für so ein Auto kann man bei Vollausstattung auch gut 125 000 Euro ausgeben.
Wie wirken sich die
steuerlichen Aspekte aus?
Herbert Schulte: „Die spezifischen Fahrzeugdaten machen deutlich: Ein absoluter 1:1-Vergleich ist schon aufgrund der technischen Unterschiede nicht möglich. Trotzdem wollte ich gern wissen, wie sich die steuerlichen Aspekte auswirken können und ob die E-Mobilität am Ende nicht doch viel teurer ist.“
Audi-Verkaufsleiter Felix Tönnis machte sich an die Arbeit und stellte die Basisdatenliste zusammen (siehe Tabelle) – so konnte das Rennen starten. Die Liste enthält eine Reihe von Kostenfaktoren, die auch bei Leasingfahrzeugen zu Buche schlagen: Versicherung, Wartung, Überführungskosten, Kfz-Steuer, Stromkosten, Energieträgerkosten (Diesel). Die Jahres-Leasingrate ist aufgrund der unterschiedlich hohen Listenpreise beim Vergleich der beiden SUV-Modelle unterschiedlich hoch. Aber: Da der Bund E-Mobilität fördert, gibt es im E-Mobil-Bereich auch entlastende Faktoren – nämlich die Förderprämie, auf die sich Staat und Hersteller gemeinsam verständigt haben.
Auf dieser Basis goss Herbert Schulte alle Zahlen durch den Steuerfilter und zeigt nun auf, dass das E-Auto im A3-Vergleich deutlich die Nase vorn hat. Auch der Vergleich e-tron gegen Q5 weist nach drei Jahren ein Plus für das E-Modell auf. Beim A3 e-tron Plug-In-Hybrid liegt der finanzielle Vorteil nach drei Jahren bei gut 5000 Euro, beim Rennen der beiden großen SUV ist der erheblich teurere e-tron trotzdem 500 Euro günstiger.
Schulte: „Ich hatte zwar persönlich nicht das Gefühl, dass ein E-Auto grundsätzlich teurer sein müsste, aber das Ergebnis finde ich schon spannend.“
Die Berechnung gibt lediglich einen Trend wieder, da die steuerlichen Auswirkungen unter anderem abhängig vom individuellen Steuersatz sind – jeder Fall müsste einzeln berechnet werden, um ein exaktes Ergebnis zu bekommen. Das kann unter bestimmten Umständen auch dazu führen, dass der Verbrenner am Ende doch wieder günstiger wird – die steuerliche Durchleuchtung dieses Themas offenbart ein komplexes Netz von rechnerischen Abhängigkeiten.
Leasing ermöglicht den schnellen
Technologiesprung
Was bei diesem Rennen auch unbeachtet bleibt, sind die Vorgaben, die der Kunde mitbringt. Wer überwiegend auf langen Strecken unterwegs ist, der hat natürlich automatisch das Reichweitenthema zu berücksichtigen.
Kerstin Witte, Geschäftsführerin von Kuhn+Witte: „Hier wird sich in den kommenden Jahren technologisch noch viel tun. Deshalb ist ja gerade Leasing eine gute Möglichkeit, in relativ überschaubaren Zeiträumen zu planen. Nach drei Jahren wird sich vieles verändert haben – Leasingkunden können dann neu entscheiden und wechseln. Das gilt auch für Privatkunden.“
Die Vergleichsrechnung gilt für den privaten Kundenkreis allerdings nicht, da hier die Umsatzsteuer fällig wird – ein erheblicher Kostenfaktor. Herbert Schultes abschließendes Fazit: „Das ungewöhnliche Ergebnis unserer Modellrechnung basiert im Wesentlichen auf der hohen Förderung. Fiele die weg, sähe das natürlich ganz anders aus. Aber zurzeit macht es durchaus Sinn, sich mit E-Mobilität auseinanderzusetzen und einmal zu schauen, ob sich das nicht doch gut rechnet.“ wb
Web: www.dierkes-partner.de, www.kuhn-witte.de