Arbeitgeberverband und Behörden informieren in Lüneburg über rechtliche Situation von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt
Das Interesse an der Veranstaltung war riesig. Der Anspruch, den Bernd Wiechel in seinen einleitenden Worten formuliert hat, war es auch: „Statt Pegida und Co. das Feld zu überlassen, sollten wir uns als Arbeitgeber unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein und ein Zeichen setzen“, forderte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordostniedersachsen (AV). Das Forum hatte kaum begonnen, da gab‘s schon den ersten Applaus der mehr als 140 Zuhörer – Unternehmer und Personalverantwortliche – die sich über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge informieren wollten.
Wann dürfen Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen, was ist bei der Ausbildung zu beachten und welcher Arbeitsmarktzugang besteht bei welchem Status? Fragen über Fragen, die Bernd Passier von der Lüneburger Agentur für Arbeit, seine Kollegen Angelika Brauer vom Job Center und Susanne Twesten von der Ausländerbehörde zu beantworten versuchten.
Chance für die Betriebe
Aufmerksame Zuhörerinnen waren unter anderem Kerstin Gasper von der Bauck GmbH aus Rosche und Esther Maire von der Cornils GmbH aus Bergen. Beides Unternehmen, die auch gerne Flüchtlinge beschäftigen würden. „Weil es in unserer Region schwer ist, genügend Fachkräfte zu finden“, sagt Esther Maire, kaufmännische Leiterin des 140 Mitarbeiter zählenden Metallbau-Betriebes. Auch Ausbildungsplätze könnte sie anbieten, genauso wie ihre Kollegin Kerstin Gasper: „Das ist nicht nur eine Chance für die Flüchtlinge, sondern auch für die Betriebe und die Gesellschaft insgesamt.“ Die überwiegende Anzahl der Asylbewerber in der Region sind laut Passier im Job Center gemeldet, die Minderheit von ihnen verfügt zurzeit über Deutschkenntnisse. Allerdings gelte in den ersten drei Monaten für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Personen ein generelles Beschäftigungsverbot. Die Vorrangprüfung dauere zwölf Monate, ab 15 Monaten gebe es grünes Licht für den Arbeitsmarktzugang. Auch in der Zeitarbeit können Asylsuchende beschäftigt werden, wenn keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in Mangelberufen nach drei Monaten und in allen anderen Berufen nach 15 Monaten möglich ist. Auch wenn viele Flüchtlinge laut Passier ihre Lehre noch vorzeitig abbrechen wie in Oberbayern, gab sich der Agenturchef optimistisch und legte als letzte Folie seines Vortrages ein Foto der Kanzlerin auf – mit dem Slogan: „Wir schaffen das!“