Von Sina Schlosser, Geschäftsführerin der SPEDITIONS-ASSEKURANZ Versicherungsmakler GmbH
#herbstmood #autumnvibes #gemütlich // Wer regelmäßig in den sozialen Medien wie Instagram, Facebook und Co unterwegs ist, hat den plötzlichen Herbsteinbruch wahrscheinlich schon wahrgenommen. Eben war noch Sommer und nun postet alle Welt Bilder von Kürbissen, Herbstlaub und gemütlichen Spaziergängen im Sonnenuntergang. Dazu fällt mir direkt ein passender Merksatz ein: „Im Frühling stellt man die Gartenmöbel raus, im Herbst stellt man sie wieder rein.“
Apropos: Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob und wie Ihre Gartenmöbel, das Gartenhaus, Blumentöpfe & Co bei Diebstahl oder Beschädigung versichert sind?
Die Hausratversicherung übernimmt die Entschädigungsleistung für Hausrat innerhalb des Gebäudes. Problem: Gartenmöbel und -zubehör befinden sich meist nicht im Haus, sondern im Garten. Zum Glück bieten die modernen Tarife der Hausratversicherung Deckungsschutz auch für Hausrat an, der sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet. Aber es gibt einen Haken. Versichert sind die Gegenstände meist nur innerhalb eines Schuppens oder Gartenhauses. Verschlossen, versteht sich.
Schäden an Gartenmöbel, die sich im Freien befinden, sind in der Regel nicht versichert. Gleiches gilt für gemeinschaftlich genutzte Gärten. Hierfür benötigt man eine erweiterte Deckung, die zu der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann, oder direkt einen Premiumtarif. Auch Gartenhäuser, Schuppen, Saunen, Pools & Co können über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Diese müssen jedoch separat angemeldet werden, und dies kostet meist auch einen Extrabeitrag. Ein kleiner Tipp: Alles was einer Baugenehmigung bedarf, muss immer separat angemeldet werden.
Was aber, wenn ein Baum aus dem eigenen Garten auf dem Dach des Nachbarhauses landet? Hier hilft als allererstes die Gebäudeversicherung des Nachbarn. Ja, die des Nachbarn, auch wenn es nicht sein Baum war. Diese würde sich dann aber an den Eigentümer des Baumes wenden, der hoffentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat und nachweisen kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht nicht vernachlässigt hat. Ansonsten wird das ein teurer Spaß – und der Herbsturlaub fällt ins Wasser.
Wenn das eigene Haus durch ein Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden sollte, springt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden ein. Versicherungen übernehmen Sturmschäden aber meist erst ab Windstärke 8. Alles andere ist nur ein laues Lüftchen oder starker Wind. Für Schäden, die durch Unwetter verursacht werden, reicht zudem die klassische Gebäudeversicherung nicht aus. Hier benötigt man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die auch Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdrutsch übernehmen würde.
Da die Welt sich im steten Wandel befindet, es im Sommer stürmt und im Herbst sommerlich ist, sollte man genau prüfen, wie „sicher“ man mit seiner Versicherung tatsächlich ist.
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Sina.Schlosser@speditions-assekuranz.de
Sina Schlosser ist seit mehr als fünfzehn Jahren in der Versicherungsbranche tätig und Gesellschafterin der SPEDITIONS-ASSEKURANZ Versicherungsmakler GmbH. Das inhabergeführte Unternehmen hat seinen Sitz in Hollenstedt. Seit mehr als 30 Jahren sind die knapp 30 Mitarbeiter für nationale und internationale Kunden tätig. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Gewerbekunden.
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