Im Trend: Mit dem Dienstrad zur Arbeit

Foto: AVNNadja Engrav, Bereichsleiterin SchuleWirtschaft Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V || Foto: AVN

Von Nadja Engraf, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit beim Arbeitgeberverband
Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V..

Neben den klassischen Dienstfahrzeugen – auch hier zunehmend mit der Tendenz zu Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeugen – sind auf deutschen Straßen auch immer mehr Dienstfahrräder unterwegs. Beide Arten von Fortbewegungsmitteln werden gerne als Leasing-Variante angeboten. In den meisten Fällen schließt der Arbeitgeber dazu einen Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit über 36 Monate ab. Die Tücken liegen im Detail. Seit 2019 gibt es für die Nutzer zwei Möglichkeiten: Ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung und als Gehalts-Extra mit kompletter Steuerfreiheit. Wird das Rad als Gehalts-Extra gewährt, trägt der Arbeitgeber die gesamten Kosten. Derzeit nutzt aber noch die Mehrheit der Radfahrer eine Gehaltsumwandlung.

Eine genaue Vorab-Prüfung der vertraglichen Inhalte sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für die Auswahl eines passenden Leasing-Anbieters unerlässlich. Deshalb sollte bei dem Abschluss von Rahmen-, Leasing- und Überlassungsverträgen auf das Kleingedruckte geachtet werden. Auch Online-Leasing-Rechner können einen ersten Überblick über die zahlreichen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung des Einkommensteuergesetzes verschaffen. Radfahren vereint Nachhaltigkeit und Gesundheit. In Bezug auf die Arbeitgeberattraktivität sind es insbesondere die indirekten Effekte – Mitarbeiterbindung sowie -gewinnung, Gesundheit der Belegschaft und beispielsweise Maßnahmen zum Umweltschutz – die Arbeitgeber positiv auf das sogenannte Mitarbeiter-Leasing-Modell einstimmen. Denn sowohl Kunden als auch Mitarbeiter nehmen umweltbewusstes Handeln positiv wahr und treffen dementsprechend ihre Entscheidung. Von diesen Nebeneffekten können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren.

Obwohl die Beliebtheit an individuellen sowie nachhaltigen Mobilitätskonzepten in Form von Benefits steigt, kann das Handling in der Abrechnung aufgrund der geltenden unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften für die Personalabteilung kompliziert sein. Wer seine Belegschaft aufs Rad holen möchte, braucht eben ein ganzheitliches Konzept.

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