„Die juristische Kontrolldichte ist vielfach zu hoch“

Foto: AGVThomas Falk Foto: AGV

Roter Teppich für den Whistleblower: Thomas Falk (AGV Stade) über die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie.

Als einer der berühmtesten Whistleblower ging der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowdon in die Geschichte ein, nachdem er vor knapp zehn Jahren die Internet-Überwachung durch westliche Geheimdienste öffentlich gemacht hatte. Damit löste er die NSA-Affäre aus. Für den 30-Jährigen begann danach ein Leben auf der Flucht, denn insbesondere der US- und der britische Geheimdienst waren „not amused“, dass streng geheime Informationen die Öffentlichkeit erreicht hatten. Dass Snowdon 2016 sogar für den Friedensnobelpreis nominiert wurde, sei hier nur am Rande erwähnt, denn ganz so dicke dürfte es für Whistleblower nicht kommen, wenn sie beispielsweise rechtswidriges Verhalten in Unternehmen aufdecken.

Thomas Falk, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Stade Elbe-Weser-Dreieck, verweist as aktuellem Anlass auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die unter anderem regelt, ab wann ein Mitarbeiter Missstände offenlegen darf. Allerdings: Obwohl die von Brüssel verordnete Umsetzungsfrist bereits seit dem 17. Dezember 2021 ausgelaufen ist, tun sich die allermeisten Staaten schwer. Auch gegen die Bundesrepublik ist ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt worden. Falk: „Deutschland steht damit allerdings nicht allein. 23 EU-Staaten haben die Richtlinie bislang nicht umgesetzt, das heißt: in nationales Recht überführt. Da fragt man sich ja schon, was das eigentlich für ein Licht auf das EU-Parlament wirft.“

Warum auch Deutschland so schwerfällig unterwegs ist, zeigt ein Blick auf die Details. Unter anderem sieht der 100 Seiten (!) starke Referentenentwurf zum Thema „Hinweisgeberschutz“ vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine „interne Meldestelle“ einrichten müssen. Allerdings bleibe dem Hinweisgeber ein Wahlrecht – er könne sich im Zweifel auch an eine externe Stelle wenden. Falk: „Immerhin müssen anonyme Hinweise nicht verfolgt werden.“ Nach seinem Verständnis handelt es sich bei der „internen Meldestelle“ um eine Person, an die sich der Whistleblower wenden kann, um Missstände oder Rechtsverstöße weiterzugeben. Falk: „Das ist eine Gratwanderung, denn juristisch wird die Latte sehr hoch gelegt: Im Einzelfall kann ein Mitarbeiter gar nicht entscheiden, ob der vorliegende Fall ein Verstoß ist.“

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Falk kommentiert nicht nur das juristische Konstrukt, sondern auch den Mehraufwand, der den Unternehmen aufgebürdet wird: „Bundesweit sollen den betroffenen Unternehmen insgesamt Mehrkosten von gut 200 Millionen Euro entstehen. Nach meinem Dafürhalten eine Zahl, die frei gegriffen ist.“ Er schließt nicht aus, dass die Kosten weitaus höher liegen könnten. Außerdem sei die „interne Meldestelle“ ein weiterer Eingriff von außen, denn Unternehmen seien bereits gesetzlich verpflichtet, eine ganze Reihe von Spezialisten zu benennen und im Zweifel auch auszubilden: Ersthelfer, Datenschutzbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte sowie gegebenenfalls Abfall- und Umweltschutzbeauftragte.

Nun wird es sehr kompliziert

Der AGV-Hauptgeschäftsführer: „Das Whistleblower-Gesetz gibt es final noch nicht, aber es ist aktuell in der Umsetzungsphase. Das heißt: Kleinere Unternehmen müssen bis zum 17. Dezember 2023 alle Vorgaben erfüllen, Unternehmen ab 250 Mitarbeiter sofort.“ Er kritisiert, dass die deutsche Fassung wieder einmal über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehe: „Das ist sicherlich ein Problem. Wir schaffen wieder Institutionen, die dann ihre Daseinsberechtigung nachweisen wollen. So wird Handlungsbedarf generiert. Hier wird etwas als Problem in die Welt gesetzt, was vorher offenbar gar nicht wirklich existent war. Bislang hatten wir eine eingespielte Gesetzgebung, nun wird es sehr kompliziert.“ Und: „Wie wird es laufen? Ein gekündigter Arbeitnehmer hat nun die Gelegenheit, ohne Aufwand eine Anzeige gegen seinen Arbeitgeber zu erstatten. So verbessert man seine Situation vor dem Arbeitsgericht. Meiner Meinung nach erleben wir eine zunehmende Verrechtlichung unseres Arbeitslebens. Die juristische Kontrolldichte ist vielfach zu hoch.“ Falk geht davon aus, dass insbesondere die Kommunen stark von der neuen Gesetzgebung betroffen sein werden. wb

>> Web: www.agv-stade.de

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