Windkraft ausbauen – dieses Ziel verfolgen Bund, Länder, Kommunen und Investoren durch den Ukrainekrieg nachdrücklicher, denn die Windräder liefern wertvolle Erneuerbare Energie. Der Landkreis Lüneburg startet aktuell mit der Ermittlung von geeigneten Flächen für Windenergie. Die Raumordnung sorgt dafür, dass sich Windräder bisher nur gebündelt auf den elf dafür festgelegten Vorranggebieten drehen. Dies verhindert, dass Windkrafträder dicht an Siedlungen aufgestellt werden dürfen, somit bleibt Platz für wichtige Ruhezonen. Anfang Mai berichtete die Kreisverwaltung den Mitgliedern des Ausschusses für Raumordnung über die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) und gab einen Ausblick auf das weitere Verfahren.
Um Eignungsflächen für die Windenergie zu ermitteln, wurden im Ausschuss verschiedene Planungsgrundlagen diskutiert: Sollen die Rotoren mit ihrem gesamten Umfang innerhalb der zu planenden Gebiete liegen oder nur ihr Mastfuß? Wie hoch sollten die angenommenen Referenzanlagen sein? Welche Ausschlusskriterien setzen der Landkreis und die Politik selber? In Anlehnung an das so genannte Osterpaket des Bundes, hat der Ausschuss einen wichtigen Punkt bereits beschlossen: Windenergieanlagen müssen ausschließlich mit ihrem Mastfuß in den vorgesehenen Gebieten stehen.
Zusätzlich sind drei unterschiedliche Planungsszenarien vorgesehen. Diese sollen zunächst von der Verwaltung erstellt werden. Das „Basis-Szenario“ orientiert sich an den Bestandsflächen im Landkreis und weist voraussichtlich wenig zusätzliche Flächenpotenziale für Windenergie auf. Das „Wald-Szenario“ öffnet geeignete Waldflächen für die Windenergie und somit zusätzliche Potenziale – so wie es im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms vorgesehen ist. Mit dem „Maximal-S zenario“ werden die maximalen Entwicklungsmöglichkeiten für Windenergieanlagen ausgelotet.
>> Weitere Informationen in den öffentlichen
Sitzungen des Ausschuss für Raumordnung oder
im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/raumordnungsprogramm erhalten.