„Fit for 55“ – Sportliche Ziele für den Klimaschutz

Eine Kolumne von Claudia Hippert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht .

Mit dem Klimaschutzpaket „Fit for 55“ plant die EU die Umsetzung klimaneutralen Europas. Geplant ist, den Ausstoß von Treibhausgasen in den EU-Ländern bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Deutschland zeigt sich hierbei als Vorreiter und will bis 2030 sogar eine Reduzierung um 65 Prozent erreichen. Dies bedeutet jedoch auch, dass eine besonders schnelle Durchsetzung der Maßnahmen im Sinne des „Fit for 55“-Pakets erfolgen muss. Insbesondere Immobilieneigentümer sollen hier zur Verantwortung gezogen werden, da energetisch ineffiziente Gebäude derzeit für schätzungsweise 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich sind. Dies soll sich bis 2045 ändern – Wohngebäude sollen bis dahin klimaneutral sein.

Im ersten Schritt sollen Eigentümer von Gebäuden mit der Energieeffizienzklasse G betroffen sein, welche in Deutschland rund drei Millionen der Bestandsgebäude ausmachen. Diese sollen nach dem Plan bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen, bis 2033 dann mindestens die Effizienzklasse E.

Parallel soll es ab 2040 keine fossilen Energieträger mehr in den 27 EU-Mitgliedstaaten geben. Hierzu soll es bereits ab 2027 keine finanziellen Anreize mehr für die Erneuerung von Öl- und Gasthermen geben. Soweit dies für Bestandsbauten gelten soll, ist für Neubauten bereits ab 2030 geplant, dass diese klimaneutral errichtet werden müssen. Für Bestandsbauten hat dies zur Folge, dass effektiv nur noch eine Beheizung über Wärmepumpen in Betracht kommen dürfte. Diese können aber nur bei entsprechender Wärmedämmung und entsprechend großen Heizflächen betrieben werden. Bereits hierdurch käme es mithin zu einer umfassenden Sanierungspflicht für Eigentümer.

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Noch handelt es sich um lediglich um einen Kommissionsvorschlag, der beraten werden muss. Vor 2024 ist hier kaum mit einer europaweiten Umsetzung der Vorgabe zu rechnen. Deutschland weist jedoch bereits jetzt den Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Dies zeigt sich bereits durch das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bereits danach obliegen Immobilieneigentümern zahlreiche Verpflichtungen im Namen des Klimaschutzes:

  • Wesentliche An-, Um- und Ausbauten müssen ab 1. Januar 2024 der Effizienzhaus-Stufe 70 entsprechen.
  • Die Erstellung von Energieausweisen bei Verkauf ist bereits jetzt Pflicht.
  • Die Förderung für Kfw-Effizienzhäuser 55 entfällt. Die Effizienzklasse 55 ist für Neubauten nun als Standard festgelegt, wodurch eine Förderung nun nur noch für die nächstbessere Effizienzklasse 40 in Betracht kommt.
  • Noch handelt es sich weit überwiegend nur um Maßnahmenvorschläge, sicher dürfte aber sein: Immobilien rücken immer mehr in den Mittelpunkt des Klimaschutzes. Ein Maßnahmenpaket und voraussichtlich auch eine Sanierungspflicht für Immobilieneigentümer werden kommen.

Welche finanziellen Auswirkungen das Klimapaket auf Immobilieneigentümer und auch auf die Immobilienpreise älterer Gebäude haben wird, dürfte sich durch den Vormarsch Deutschland in Sachen Klimaschutz zeitnah zeigen.

Fragen an die Autorin?  Hippert@schlarmannvongeyso.de

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