Geplante 3-G Regelung am Arbeitsplatz

Foto: Alexander Hauk/pixelioKommt bald die 3-G Regel am Arbeitsplatz? || Foto: Foto: Alexander Hauk/pixelio

Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e. V. befürwortet aktuelle Pläne.

Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden epidemischen Lage befürwortet Volker Meyer, Präsident des Arbeitgeberverbands (AV) Lüneburg-Nordostniedersachsen und Geschäftsführer der Heinrich Meyer-Werke Breloh die aktuellen Pläne der drei Ampel-Fraktionen für schärfere Eindämmungsmaßnahmen – insbesondere die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Am 24. November 2021 läuft die Feststellung der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus. Für Ende dieser Woche planen die potenziellen Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP neben schärfere Kontaktbeschränkungen auch eine sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz, wonach nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete ihre Tätigkeiten am Arbeitsplatz ausführen dürfen.


Gefordert sei jetzt ein schnelles, pragmatisches Handeln mit einer eindeutigen Regelung und darunter versteht Meyer sämtliche Maßnahmen, die einen klaren Handlungsspielraum für die Arbeitgeber sicherstellen. „Dazu gehört neben der sogenannten Statusabfrage, eine klare Regelung zur Testpflicht sowie eine Auflistung von konkreten zulässigen Maßnahmen“, sagt Meyer. Die Arbeitgeber können ihre Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber ihrer Mitarbeitenden sowie Dritten nur mit einem eindeutigen Gesetzesrahmen effektiv umzusetzen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der epidemischen Lage zu leisten.

Anzeige

Der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen verzeichnet eine steigende Nachfrage in Bezug auf die Abfrage des Impf-, Sero- und Teststatus (COVID-19) in seiner täglichen Verbandsarbeit. Die derzeitig geltende Auskunftspflicht des Infektionsschutzgesetzes muss schnellstens ergänzt, angepasst und aktualisiert werden, damit eine Abfrage – über alle Branchen hinweg – erfolgen kann. Insofern bestätigt Meyer die aktuelle Aussage des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Reiner Dulger: „Das ist eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können.“

Wenn der Zugang zum Betrieb nur noch mit Genesenen- und Impfnachweis oder negativem Corona-Test möglich ist, reduziert sich natürlich das Infektionsrisiko. „Es entstehen dann aber viele Folgefragen“, worauf der Arbeitgeberverbandspräsident hinweist: „Wie werden die Tests gemacht, wann werden sie durchgeführt, welche Testformen sind erlaubt? Was soll geschehen, wenn ein Mitarbeiter keinen Impfnachweis liefert und auch den Corona-Test verweigert?“ Darüber hinaus muss der Gesetzgeber auch eindeutig die Folgen bei einer Verletzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz festlegen. „Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, keine Arbeit erbringt, kann für die ausgefallene Arbeit auch keinen Lohn beanspruchen“ stellt Meyer klar.

„Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich Tests und Impfungen verweigern, mit bezahlter Freistellung belohnt würden“, macht Arbeitgeberverbandspräsident Meyer nachdrücklich deutlich.

„Wir alle tragen Verantwortung – egal ob wir Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind. Es gilt das weitere Wachstum der vierten Welle zu stoppen und das gesamte Infektionsgeschehen gemeinsam einzudämmen“, erklärt Volker Meyer.

Die Anwendung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz dürfen gegenüber dem Infektionsschutzgesetztes nicht mehr als „Blockierer“ von praxisnahen, notwendigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe gelten. „Wir müssen jetzt schnell und effektiv handeln“, betont Volker Meyer. Die Wintermonate liegen erst vor uns.

Anzeige