Unternehmensnachfolge: Verkauf als Alternative zum familieninternen Generationenwechsel

Dr. Sebastian von Allwörden

Von Dr. Sebastian von Allwörden,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner.

Familienunternehmer stehen zunehmend vor der Herausforderung, geeignete Nachfolger für ihre Betriebe zu finden. War es früher bei inhabergeführten kleinen und mittelständischen Unternehmen üblich, einen Generationenwechsel innerhalb der Familie vorzunehmen, gehen Kinder heute oft eigene Wege abseits des elterlichen Unternehmens. Dies kann je nach Größe und Geschäftsmodell zwar teilweise auch durch die Schaffung passiver Gesellschafterstrukturen und den Einsatz von Fremdgeschäftsführern ermöglicht werden. Oft verbleibt jedoch der Verkauf des Unternehmens als einzig sinnvolle Option.

Geeignete Kaufinteressenten finden

Der Markt für nicht börsennotierte Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile ist – sowohl aus Verkäufer- als auch aus Käufersicht – vergleichsweise schwierig, da es sich um ein sehr individuelles Geschäft mit wenigen Standards oder etablierten Marktmechanismen handelt. Zwar mag es branchenspezifisch (zum Beispiel traditionell im Hightech-Bereich) durchaus einen Markt für strategische Investoren geben oder die Möglichkeit, an größere Ketten oder Konzerne zu veräußern (als Beispiel können hier der Optiker- und der Hörgeräteakustiker-Bereich genannt werden). Häufig ist die Suche nach geeigneten Nachfolgern jedoch sehr spezifisch und kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Unterstützung können hier Online-Unternehmensbörsen (wie nexxt-change.org vom Bundeswirtschaftsministerium, Deutscher Industrie- und Handelskammertag und andere), aber auch Unternehmens-/M&A-Makler bieten. In einigen Fällen kommt auch eine Übernahme durch leitende Mitarbeiter in Betracht, der sogenannte Management-Buy-Out (MBO).

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Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs

Die Transkation eines Unternehmens sollte wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich in jedem Fall professionell vorbereitet und begleitet werden. Die meisten – auch sehr erfahrenen – Unternehmer verkaufen „ihr“ Unternehmen schließlich nur einmal im Leben. Handelt es sich bei einem Kaufinteressenten um einen Externen, so sollten selbstverständlich zunächst grundlegende Informationen zu dessen Leistungsfähigkeit und der Ernsthaftigkeit des Erwerbsinteresses ermittelt werden. Durch die Käuferseite wird sodann eine Prüfung des Ziel­unternehmens, also des „Kaufgegenstands“, vorgenommen. Grundsätzlich wird dabei eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung durchgeführt, also eine eingehende Untersuchung sämtlicher unternehmensrelevanter Parameter und Dokumente unter wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Zielrichtung, Umfang und Tiefe dieser Prüfung variieren je nach Geschäftsmodell und Unternehmensgröße. Wichtig ist, vor Zurverfügungstellung interner Unterlagen rechtssichere Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Interessenten abzuschließen. Es sollte zudem nicht unterschätzt werden, dass die Vorbereitung der Informationen für den Unternehmer beziehungsweise die Geschäftsführung durchaus aufwendig sein kann, da der Rückgriff auf Mitarbeiter aus Diskretionsgründen in der Regel ausscheidet.

Im Anschluss wird der eigentliche Unternehmenskaufvertrag verhandelt. Je nach rechtlicher und steuerlicher Interessenlage der Beteiligten kann ein Unternehmen im Wege eines „Share-Deals“ (Veräußerung der Geschäftsanteile beziehungsweise Gesellschaftsanteile) oder eines „Asset-Deals“ (Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter) abgewickelt werden.

Bei inhabergeführten Unternehmen stellt der „Kaufgegenstand“ sowohl für den Veräußerer als auch den Erwerber häufig die wirtschaftliche Existenzgrundlage dar. Es ist daher ratsam, diesen Prozess auf beiden Seiten von Beginn an durch erfahrene Rechtsanwälte und gegebenenfalls Steuerberater begleiten zu lassen. Gerade auf Verkäuferseite wird diese Notwendigkeit häufig nicht oder erst dann erkannt, wenn die Berater der (bei externen strategischen Investoren oder Finanzinvestoren oft deutlich überlegenen) Käuferseite auf den Plan treten. Dabei drohen erhebliche Haftungsrisiken für den Verkäufer im Zusammenhang mit der Offenlegung von Unterlagen und Angaben zum Zustand des Unternehmens. Auch wird die Käuferseite die Ergebnisse einer auf Verkäuferseite unzureichend vorbereiteten Due-Diligence-Prüfung möglicherweise nutzen, um den Kaufpreis zu „drücken“. Unternehmenskaufverträge sind eine komplexe juristische Materie – beispielsweise hinsichtlich der dort enthaltenen „Verkäufergarantien“, die oft einen zentralen Verhandlungsgegenstand darstellen.

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