B&P-BUSINESSTALK bei SKNvonGeyso: Rechtsanwalt Lennart Schafmeister zum Thema Urheberrecht.
Mit einem nennenswerten Anstieg von Urheberrechtsverfahren rechnet Lennart Schafmeister, Rechtsanwalt bei SKNvonGeyso. Im B&P-BusinessTalk wagt der Spezialist für IT- und Datenschutzrecht, Urheberrecht und E-Commerce-Recht diese Prognose, weist aber auch darauf hin, dass insbesondere die Texterstellung durch Generatoren à la ChatGPT so intransparent ist, dass ein klarer Urhebernachweis durchaus schwierig werden kann. Schafmeister spricht sich klar für eine Regulierung des Einsatzes von KI aus: „Dazu zählt auf jeden Fall auch, dass KI-generierte Texte und/oder Fotos kenntlich gemacht werden.“
In Vorbereitung auf den B&P-Podcast machte sich Lennart Schafmeister auf die Suche nach einem plastischen Beispiel und stieß dabei auf den berühmten Affen, der ein Selfie von sich gemacht hatte. Das Foto ging im Internet viral und wurde zig Mal in den Sozialen Medien geteilt. Im Hintergrund entwickelte sich jedoch in den USA ein Streit um das Urheberrecht, denn der Fotograf, der den Affen geduldig dazu animiert hatte, tatsächlich ein Selfie zu schießen, war der Ansicht, er sei der Urheber – und könne deshalb Rechte an dem Foto geltend machen. Schafmeister: „Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein Urheberrecht nur dann besteht, wenn das entsprechende Werk von einem Menschen gemacht worden sei. Das war hier nicht der Fall. Folglich kann das Foto von jedermann genutzt werden.“ Der Rechtsanwalt fragt sich: „Was bedeutet diese Sichtweise womöglich für KI-generierte Inhalte?“ Er geht davon aus, dass der dazugehörige Prompt (der möglichst geschickt formulierte Auftrag an die KI) nur im Ausnahmefall, zum Beispiel bei der Programmierung von Software, ausreichen wird, um daran Urheberrechte einzufordern. Und: „Da niemand weiß, wie die KI trainiert ist und auf welche Quellen das System zugreift, um daraus neue Formulierungen und Zusammenhänge abzuleiten, wird der Urhebernachweis problematisch. Kritisch wird das insbesondere dann, wenn es sich beispielsweise um Texte für Studienarbeiten handelt. Da gelten strenge Regeln.“
Dass auch das Datenschutzrecht berührt werden kann, betont der Rechtsanwalt, der seit 2020 für SKNvonGeyso arbeitet, ausdrücklich. Es sei nicht auszuschließen, dass ein ChatBot mit personenbezogenen Daten gefüttert werde, die durch das Gesetz geschützt sind. Welche Konsequenzen das hat, kann auch Lennart Schafmeister derzeit nicht absehen. Sein Fazit: „Ich denke, es muss eine Abwägung stattfinden zwischen technologischem Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit der EU auf der einen Seite und KI-Regulierung auf der anderen Seite.“ wb