Freiwillige Leistung: 3000 EURO steuerfrei

Foto: AGVThomas-Falk, AGV-Stade

Thomas Falk, Hauptgeschäftsführer des AGV Stade, kommentiert die politisch beschlossene Inflations-

ausgleichsprämie.

Die Politik hätte es besser erklären können – Thomas Falk, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Stade Elbe-Weser-Dreieck, kann der politisch auf den Weg gebrachten Inflationsausgleichsprämie durchaus etwas abgewinnen, weist aber auch auf das „Kleingedruckte“ hin: „Diese Abgabe ist sicher ein gutes Mittel, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter entlasten wollen. Aber sie ist eine freiwillige Leistung. Niemand hat ein Anrecht auf bis zu 3000 Euro steuerfrei, und niemand hat eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung.“

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Die Inflationsausgleichsprämie können Unternehmen ihren Beschäftigen zusätzlich auszahlen. Maximal einmalig 3000 Euro. Oder auch in mehreren Raten. Falk: „Die Betonung liegt auf zusätzlich, denn eine Umwandlung von Gehaltsanteilen ist nicht möglich. Das gilt auch für das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Alles, worauf ein Anspruch besteht, fällt nicht unter diese Regelung.“ Positiv hebt er hervor, dass der Inflationsausgleich sowohl raten- als auch reduzierfähig ist, denn so könnten auch kleinere Betriebe, die nicht so finanzstark sind, ihren Mitarbeitern etwas zukommen lassen.

Bei den jüngsten Tarifabschlüssen ist die Prämie indes schon eingepreist worden. So wurde im Bereich Chemie eine (nun steuerfreie) Einmalzahlung von 3000 Euro sowie eine nur leichte prozentuale Anhebung der Löhne und Gehälter vereinbart. Falk: „Das ist natürlich eine Möglichkeit. Da bleiben die Gehälter dann im Gegenzug unverändert oder steigen nur gering.“

Freiwillige Leistung

Dass die Prämie eine freiwillige Leistung der Unternehmen ist, sorgt im Branchenvergleich für eine Unwucht. Große Industrieunternehmen können so eine Sonderzahlung in der Regel leichter verkraften als beispielsweise ein kleiner Handwerks- oder Einzelhandelsbetrieb. Falk: „Die Inflationsausgleichsprämie wird eben nur gezahlt, wenn das Unternehmen dazu willens und in der Lage ist.“ Airbus habe seinen Beschäftigten beispielsweise 1500 Euro gezahlt. Offenbar ist das Thema jedoch in vielen Unternehmen auf dem Tisch: „Die Anfragen mehren sich“, sagt der AGV-Chef. wb

>> Web: www.agv-stade.de/

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